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Europäische Union

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Die Europäische Union hat vor allem in wirtschaftlicher Hinsicht erhebliche Bedeutung. Wesentlich ist aber die aussenpolitische Wirkung zwischen den Europäern: Durch die europäische Integration soll der Beginn des 3. Weltkrieges in Europa verhindert werden. Insofern ist die sicherheits- politische Bedeutung der Integration Europas an 1. Stelle zu sehen.

Gerade aber die Vertiefung der Aussen/Verteidigungspolitik findet erst seit dem EU-Ratsgipfel in Köln statt. Das Dilemma beginnt mit den Kompetenzen/Konkurrenzen

  • der nationalen Minister,
  • des EU-Kommissars Patten, zuständig für die Aussenpolitik
  • des aussen/sicherheitspolitischen Generalsekretärs/Hohen Vertreters, Javier  Solana.
  • der Institutionen der Westeuropäischen Institution (WEU)

EU-Ratsbeschlüsse nach Köln

Eine grundlegende Änderung der aussen/verteidigungspolitischen Vertiefung bedeuten die EU-Rats-Beschlüsse vom Juni 1999 in Köln, wo beschlossen wurde, dass

  • die notwendigen institutionellen und militärischen Voraussetzungen für den Aufbau des militärischen Krisenmanagements geschaffen und
     
  • die nötigen Beschlüsse zur Einbeziehung der “Petersberg”-Funktionen der WEU in die EU

bis zum Ende des Jahres 2000 gefasst werden.

 

Mit den Beschlüssen von Helsinki (10./11. Dez. 1999) ist dieser Prozess konkretisiert worden: (Art. II, Ziff. 25 ff; Text: www.auswaertiges-amt.de):

“27. Der Europäische Rat unterstreicht seine Entschlossenheit, die Union in die Lage zuversetzen, autonom Beschlüsse zu fassen und in den Fällen, in denen die NATO als Ganzesnicht beteiligt ist, als Reaktion auf internationale Krisen EU-geführte militärische Operationen einzuleiten und durchzuführen. Dabei ist unnötige Duplizierung zu vermeiden. Dieser Prozeß impliziert nicht die Schaffung einer europäischen Armee.

28. Ausgehend von den Leitlinien, die der Europäische Rat auf seiner Tagung in Köln vorgegeben hat, und auf der Grundlage der Berichte des Vorsitzes hat der Europäische Rat insbesondere folgendes vereinbart:

  • Spätestens im Jahr 2003 müssen die Mitgliedstaaten im Rahmen der freiwilligen     Zusammenarbeit bei EU-geführten Operationen in der Lage sein, innerhalb von 60 Tagen Streitkräfte im Umfang von 50.000 bis 60.000 Personen, die imstande sind,     den Petersberg-Aufgaben in ihrer ganzen Bandbreite gerecht zu werden, zu verlegen     und dafür zu sorgen, daß diese Kräfte für mindestens ein Jahr im Einsatz gehalten     werden können (Anm.: dieser Punkt wird als European Headline Goal bezeichnet)
     
  • Innerhalb des Rates werden neue politische und militärische Gremien und Strukturen     geschaffen, um die Union in die Lage zu versetzen, unter Wahrung des einheitlichen     institutionellen Rahmens die notwendige politische und strategische Leitung dieser  Operationen zu gewährleisten.
     
  • Unter Berücksichtigung der Erfordernisse aller EU-Mitgliedstaaten werden Regelungen     für eine umfassende Konsultation und Zusammenarbeit zwischen der EU und der     NATO und für die Transparenz in deren gegenseitigen Beziehungen entwickelt.
     
  • Es werden geeignete Vorkehrungen getroffen, die es nicht der EU angehörenden     europäischen NATO-Mitgliedstaaten und anderen interessierten Ländern unter     Wahrung der Beschlußfassungsautonomie der Union erlauben, zur militärischen     Krisenbewältigung der EU beizutragen.
     
  • Es wird ein Mechanismus zur nichtmilitärischen Krisenbewältigung geschaffen, um     parallel zu den militärischen auch die verschiedenen nichtmilitärischen Mittel und     Ressourcen, die der Union und den Mitgliedstaaten zur Verfügung stehen, zu     koordinieren und ihre Wirksamkeit zu erhöhen.”

Der EU-Ratsbeschuss vom 19./20. Juni in Santa Maria de Feira enthält die wichtigen Punkte:

  • Mit der Commitment-Konferenz (am 21./22. Nov. 2000) wird ein “Überprüfungsmechanismus” eingeführt, bei dem die “Mitgliedstaaten erste Zusagen machen werden” und die “Fortschritte im Hinblick auf diese Ziele gemessen werden können.”
     
  • Für nicht der EU angehörende europäische NATO-Mitglieder und EU-Berwerber werden “Grundsätze und Modalitäten” für deren Beiträge entworfen. Dementsprechende Angebote haben die Türkei, Norwegen, Polen und die Tschechische Republik gemacht.
     
  • Im Rahmen des zweiten wichtigen EU-Projekts, der “nicht-militärischen Krisenbewältigung” wollen die EU-Staaten bis 2003 freiwillig bis zu 5.000 Polizeibeamte bereitstellen; zugesagt haben sie, innerhalb von 30 Tagen bis zu 1.000 Polizeibeamte zu stellen.
     
  • Wichtige Präzisierungen und Procedere-Vorschriften sind in der Anlage 1 enthalten
    (Text
    www.auswaertiges-amt.de)

Von Seiten des im BMVg zuständigenGrundlagen-Referenten ist der EU-Prozess wie folgt dargestellt worden:

  • Schritt 1: Formulierung des Strategischen Rahmens;
  • Schritt 2: Listung der Planungsvoraussetzungen;
  • Schritt 3: Auswahl der Einsatz-Szenare;
  • Schritt 4: Identifizierung der notwendigen Fähigkeiten;
  • Schritt 5: Definition der Truppenkörper
  • Schritt 6: Vergleich der Truppen-Gestellungen mit den notwendigen Fähigkeiten

(Jürgen Zimmermann, Ernstfall Europa, in “Truppenpraxis” 7/2000, www.bundeswehr.de)

Stichwort “Petersberg-Aufgaben”

Die Arten der militärischen Operationen werden unter dem Stichwort Petersberg-Aufgaben im Amsterdamer Vertrag ((Art. 17, Ziff. 2) definiert:

“Die Fragen, die auf die in diesem Artikel Bezug genommen wird, schließen

  • humanitäre Aufgaben und Rettungseinsätze,
  • friedenserhaltende Aufgaben
  • sowie Kampfeinsätze bei der Krisenbewältigung einschließlich friedensschaffender Maßnahmen ein.”

Dazu näheres unter:      >  ESDI

 

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