Natürlich darf keine "Sicherheitspolitik nach Kassenlage" die Reform grundlegender Strukturen der Bundeswehr bestimmen.
Nachdem sich Schwarz-Gelb zu einer Reduzierung der Dauer des Wehrdienstes durchgerungen hatte, wird nun bereits über die Abschaffung der Wehrpflicht debattiert.
Die Bundeswehr wurde und wird zu einer Einsatzarmee umstrukturiert. Nicht zuletzt aus diesem Grund wurde durch den Verteidigungsminister die Strukturkommission eingerichtet, die der Armee bis zum Herbst den "Geist des Kalten Krieges" aushauchen soll. Dass die Reform nötig ist, bestreitet niemand. Dass Denkverbote und Tabus nicht gelten sollen wird begrüßt. Aber ein Kippen der Wehrpflicht erregt die Gemüter. Es wäre ein leichtes für den Minister gewesen, die Wehrpflicht von den strukturellen und vor allem personellen Änderungen, die bevorstehen, heraus zu nehmen. Dann hätte er sich den Rumpelstilzchen-Vorwurf nicht gefallen lassen müssen. Aber der logische Schluss, im reduzierten Finanzrahmen ließen sich Einsparungen nur durch eine verringerte Truppenstärke realisieren, scheint Karl-Theodor zu Guttenberg recht schnell vom Ende der Wehrpflicht überzeugt zu haben.
Sein Redebeitrag in der letzten Woche im deutschen Parlament bestätigt diese Vermutung. Zu Guttenberg setzte darin einige Aspekte als gegeben. Die Reformierung der Streitkräfte erforderten einen "Anpassungsbedarf bei der Wehrform". Zwar wird die Struktur der Bundeswehr unter den Gesichtspunkten Auftrag, Zielsetzung und künftige Herausforderungen gesehen, aber "auch der Verteidigungshaushalt [muss] einen Beitrag zur Haushaltskonsolidierung leisten". Die Armee müsse für den Einsatz befähigt sein und die durch Rekruten gebundenen Ressourcen dürften nicht blockiert werden.
Im Interview mit dem Spiegel stellt der Minister klar, was er von der Strukturkommission erwartet. Seine "persönliche Tendenz mag erkennbar sein", antwortete er auf die Frage nach dem Sinn der Strukturkommission, wenn in seinem Hause die Abschaffung längst beschlossen sei. Zwar forderte er eine "ergebnisoffene Debatte", aber wenn man die Wehrpflicht nur verfechten kann, "solange wir sie uns leisten können", dann erhofft sich der Minister im eigenen Ringen um die Wehrpflichtfrage eine klare Aussage von der Strukturkommsission, die die von ihm jetzt geäußerten Prämissen umsetzt.
Man darf gespannt sein, wie das Aussetzen der Wehrpflicht begründet wird. Wenn es sie in zehn Jahren noch im Grundgesetz geben sollte, wie vom Minister geäußert, dann müsste ein solches Aussetzen entweder sicherheitspolitisch oder eben finanziell begründet werden. Die haushaltspolitisch begründete Abschaffung wird von allen Seiten bestritten. Aber warum soll die Wehrpflicht weiterhin im Gundgesetz verankert bleiben, wenn die Einsatzarmee ohne sie auskommt?










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