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Kohlendioxid-Einlagerung fast alternativlos?

Großtechnischer Einsatz in 20 Jahren möglich

Der Rektor der TU Bergakademie Freiberg (Sachsen), Bernd Meyer, hält angesichts der Emissionsziele und der Bedeutung von Kohlekraftwerken für den Strommarkt die CO2-Einlagerung für nahezu alternativlos. Er sagte im MDR Info, dass wenig Alternativen bleiben, mit dem CO2 umzugehen. Allerdings schränkte Meyer ein, dass dies nur für die Zeit bis zum Jahr 2020 gelte. Dann kämen regenerative Energien zum Zuge, die den Strom- und Wärmemarkt weitestgehend versorgen könnten. Meyer sagte: "Es ist eine wichtige Aufgabe, Technologien zu entwickeln, die in einem bestimmten Zeitraum zu einer Linderung der CO2-Emission führen." Meyer hält die unterirdische CO2-Einlagerung für sicher. Es würden geologische Untersuchungen durchgeführt und in der Vergangenheit hätte es auch Tests in der Nordsee gegeben. Diese hätten gezeigt, dass CO2 dauerhaft in Salinen und Aquasphären abgespeichert werden könnten. Meyer sieht hier geologisch eine große Sicherheit für die endgültige Speicherung von CO2. Das Gefahrenrisiko der CO2-Einlagerung beurteilte Meyer als außerordentlich gering. Im Vergleich zu Erdgasspeichern und Erdgasleitungen bietet CO2 ein wesentlich geringeres Gefahrenpotenzial.

Anmerkung: Mit der Abscheidung und Speicherung von CO2 (im englischen Sprachgebrauch als Carbon Dioxide Capture and Storage oder kurz CCS bezeichnet) wird die Abscheidung von CO2 insbesondere aus Verbrennungsabgasen sowie dessen Injektion und behälterlose Lagerung in tiefen unterirdischen Gesteinsschichten auf unbegrenzte Zeit (Sequestrierung) bezeichnet. Dadurch soll weniger schädliches CO2 in die Atmosphäre gelangen, wo es als Treibhausgas für die globale Erwärmung verantwortlich gemacht wird. Ein großtechnischer Einsatz in Kraftwerken erscheint frühestens jedoch in zehn bis 20 Jahren möglich. Bei der Aufbereitung von Erdgas hingegen existieren in Europa bereits zwei großtechnisch realisierte CCS-Projekte. Als mögliche CO2-Lager gelten geologische Formationen wie tiefe salinare Aquifere (salzwasserführende unterirdische Schichten) sowie ausgeräumte Erdöl- und Erdgaslagerstätten. Nach Angaben der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) betragen die Kapazitäten letzterer etwa 2,75 Mrd. Tonnen. Bei salinaren Aquiferen hingegen werden Kapazitäten von etwa 20 Mrd. Tonnen angenommen. Diese würden ausreichen, um die Emissionen aller deutschen Kraftwerke für etwa 30 bis 60 Jahre zu lagern. Da die CO2-Sequestrierung voraussichtlich erst im Jahr 2020 großtechnisch zur Verfügung stehen wird, stellt sich von der Kostenseite her jedoch die Frage, inwieweit die Technologie dann noch mit erneuerbaren Energien konkurrieren kann. Diesen wird ein großes Kostensenkungspotenzial nachgesagt, wobei die CCS-Technologie zu einer deutlichen Verteuerung der Stromproduktion aus fossilen Energien führen könnte. Mehrere Forschungsinstitute haben dazu im Auftrag des Umweltministeriums eine Studie durchgeführt, die zum Ergebnis hat, dass Strom aus Hochsee-Windenergieanlagen bereits ab 2020 günstiger sein könnte als Strom aus fossilen Kraftwerken mit CO2-Sequestrierung. Diese wird jedoch durch Umweltschutzorganisationen und Bürgerinitiativen heftig kritisiert. Ein solches Beispiel sind die Pläne des Energiekonzerns Vattenfall, der an einem neuen Braunkohlekraftwerk in Jänschwalde (Brandenburg) CO2 abspalten und über eine mehr als 100 km lange Pipeline transportieren will, um es bei Beeskow (Landkreis Oder-Spree) oder Neutrebbin (Landkreis Märkisch-Oderland) zu verpressen. Derzeit laufen Anträge, um dafür Erkundungsbohrungen durchführen zu können.
In Deutschland ist der Einsatz von CCS bislang gesetzlich nicht geregelt. Ein Gesetzentwurf, den die Bundesregierung am 1. April 2009 in den Bundestag einbrachte, ist in der 16. Legislaturperiode bis September 2009 nicht mehr verabschiedet worden. Vor der Bundestagswahl 2009 haben sich die Parteien positioniert. CDU, FDP und auch SPD sehen in ihren Parteiprogrammen CCS als Möglichkeit zum Klimaschutz an. Die SPD will einer CO2-Wiederverwertung sogar den Vorrang einräumen. Der 2009 abgeschlossene Koalitionsvertrag von CDU, CSU und FDP kündigt eine Neuauflage des Gesetzes an. In der Diskussion ist eine Klausel, die den Bundesländern ein Mitspracherecht einräumt. Am 14. Juli 2010 wurden die Eckpunkte eines neuen Gesetzesentwurf zum CCS vorgestellt, mit der sich die Bundesregierung für ein schrittweises Vorgehen bei der weiteren Entwicklung der Technologien entscheidet.

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