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Seeraumbeobachtung im Offshore-Windpark

ESG Elektroniksystem- und Logistik-GmbH erhöht die Sicherheit in Offshore-Windparks

Sicherheit

Das System soll auf der Plattform des Offshore-Windparks BARD Offshore 1 (BO1) zum Einsatz kommen. Laut Planung sollte noch vor Jahresende 2009 mit der Errichtung des Offshore-Windparks begonnen werden. Der Windpark liegt etwa 90 km nordwestlich der Insel Borkum sowie 126 km westnordwestlich
von Helgoland in einer Wassertiefe von 39 bis 41 Metern und wird mit seinen 80 Windenergieanlagen (WEA) eine Fläche von 59 Km2 umfassen. Die Seeraumbeobachtung beschränkt sich dabei nicht nur auf die Beobachtung des Schiffsverkehrs um den Windpark herum, sondern kennzeichnet sowohl die Transformatorplattform als auch die vier Ecken des Windparks mit so genannten synthetischen Seeschifffahrtszeichen. Hierbei handelt es sich um AIS-Messages (AtoN – Aids to Navigation), die von speziellen Transpondern ausgesendet werden, um der Seeschifffahrt Hindernisse anzuzeigen. Auf einem ECDIS (Electronic Chart Display and Information System) werden die AtoN mit einer speziellen Symbolik angezeigt. Darüber hinaus werden auf dem ECDIS rund um den Windpark und die WEA Alarmzonen eingerichtet. Fährt ein Schiff in eine Alarmzone hinein, so wird dem nautischen Personal auf der Brücke der Plattform eine entsprechende Alarm-Nachricht angezeigt. Das von der Elektroniksystem- und Logistik-GmbH bereitgestellte System unterstützt die Windparkbetreiber bei der Erfüllung der Genehmigungsbedingungen hinsichtlich der Sicherheitsanforderungen seitens des BSH sowie den sicheren Betrieb des Windparks im Zusammenhang mit dem Schiffsverkehr.
Vor den deutschen Küsten sind derzeit 25 Windparks genehmigt. Für die 22 Offshore-Anlagen in der Nordsee und drei weiteren in der Ostsee sind nahezu 1.800 Windräder vorgesehen. Dies ergibt eine Gesamtleistung von etwa 8.000 Megawatt. Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) entscheidet über die Zulassung von Windenergieanlagen in der deutschen Nord- und Ostsee. Es ist zuständig für Antragsverfahren innerhalb der deutschen Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ). Der Großteil der Planungen für Offshore-Windparks in Deutschland betrifft Standorte innerhalb der AWZ. Innerhalb der 12-Seemeilen-Grenze, das heißt im Bereich des Küstenmeeres, sind die jeweiligen Bundesländer für die Errichtung von Anlagen zuständig. Grundlagen für die Errichtung von Anlagen in der AWZ sind das Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen vom 10. Dezember 1982 (SRUe) und das deutsche Seeaufgabengesetz (SeeAufgG). Die darauf beruhende Seeanlagenverordnung SeeAnlV regelt das Genehmigungsverfahren. Eine Genehmigung zur Errichtung eines Windparks ist danach zu erteilen, wenn die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs nicht beeinträchtigt, die Meeresumwelt nicht gefährdet wird, die Erfordernisse der Raumordnung (Beachtung der Ziele und Berücksichtigung der Grundsätze der Raumordnung) oder sonstige überwiegende öffentliche Belange (Rohstoffsicherung, Landesverteidigung und Fischerei) nicht entgegenstehen. Außerdem ist bei Windparkvorhaben mit mehr als 20 Anlagen eine Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVPG) durchzuführen. Zu diesem Zweck muss der Antragsteller die Meeresumwelt in dem beplanten Gebiet untersuchen und die Auswirkungen des Vorhabens prognostizieren. Das BSH hat hierzu ein Regelwerk herausgegeben, das den Antragstellern den grundsätzlich für erforderlich gehaltenen Untersuchungsumfang für die einzelnen Schutzgüter vorgibt (Standarduntersuchungskonzept Auswirkungen von Offshore-Windenergieanlagen auf die Meeresumwelt). Ebenso wird durch das BSH und die zuständige Wasser- und Schifffahrtsdirektion geprüft, ob das Projekt den Schiffsverkehr beeinträchtigen würde. Für eine Genehmigung des Windparkprojekts muss die Wasser- und Schifffahrtsdirektion aus verkehrlicher Sicht jeweils ihre Zustimmung erteilen.
Quelle: ESG Elektroniksystem- und Logistik-GmbH, Spektrum IV/09

Dear Reader: Thank you for your inquiry regarding Exelon Corporation's agreement over the acquisition of John Deere Renewables. It is interesting to note that the worldwide wind energy community is continuing to grow. The US in general appears to be at the forefront of activities in this specific field. It will be of interest to us at geopowers energie&rohstoffe to learn more about the latest developments. Please feel free to contact us again to continue to discuss this matter at length. Stefan
Exelon to buy Deere's wind power unit for $860 mln 31 August 2010 (Reuters) - Electric utility Exelon Corp (EXC.N) said it agreed to buy John Deere Renewables, the wind energy business of Deere & Co (DE.N), for about $860 million to generate more power from renewable sources of energy. Exelon, the largest U.S. nuclear power operator, said the deal will add 735 operating megawatts (MW) of clean energy to its generation portfolio, plus an additional 230 MW in advanced stages of development. "We expect to see increasing demand for clean, efficient wind power at a national level and in the 29 states that already have a renewable energy standard," Exelon Chief Executive John Rowe said in a statement. The deal includes a provision for up to an additional $40 million payment upon commencement of construction on the advanced development projects, Exelon said. Separately, farm equipment maker Deere said the deal would result in a fourth-quarter after-tax charge of about $25 million. Barclays Capital acted as financial advisor to Exelon. http://www.reuters.com/article/idUSSGE67U0GG20100831?utm_source=feedburner&utm_medium=feed&utm_campaign=Feed%3A+reuters%2FmergersNews+%28News+%2F+US+%2F+Mergers+News%29

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