Bundeskanzlerin Merkel hat auf dem Ökumenischen Kirchentag in München die Gelegenheit genutzt, Deutschland auf schmerzhafte Einsparschritte vorzubereiteten. „Da wird kein Bereich ausgenommen sein“, sagte sie in München. Sparmaßnahmen allein nach der Rasenmäher-Methode werde es aber nicht geben. Was kommt da auf die "Verteidiger" zu? Verteidigungsminister zu Guttenberg lässt bereits alle Beschaffungsprojekte überprüfen. Bis Juni soll ermittelt werden, auf welche Projekte die Bundeswehr am ehesten verzichten kann. Ein Beschaffungsvorhaben mit Chance auf eine geostationäre Umlaufbahn ist dabei das TLVS/MEADS. Besonders im Visier haben die Liberalen das Projekt.
Jürgen Koppelin (FDP), in seiner Rede zu den abschließenden Beratungen über den Etat des BMVg, machte dies nochmal deutlich: "Wir wollen aus MEADS aussteigen." Und weiter: "Auch der Bundesminister der Verteidigung, sieht dieses Projekt kritisch."
Desweiteren gibt es seit geraumer Zeit einen „Bericht des Bundesministeriums der Verteidigung über mögliche Szenarien eines Ausstiegs der Bundesrepublik Deutschland aus den finanziellen Verpflichtungen des Projektes MEADS“. Basis ist der Abschnitt XIX aus der Vereinbarung zur Zusammenarbeit und Entwicklung TLVS/MEADS. Wesentliche Punkte sind:
- Jeder Teilnehmer kann 180 Tage nach schriftlicher Benachrichtigung der anderen Teilnehmer über seine Rücktrittsabsichten von der Vereinbarung zurücktreten.
- Der Rücktrittswillige setzt seine finanzielle oder anderweitige Beteiligung bis zum Datum des In-Kraft-Tretens des Rücktritts fort.
- Außer bei Verträgen, die im Namen aller Teilnehmer vergeben wurden, ist jeder Teilnehmer nur für seine eigenen projektbezogenen Kosten verantwortlich, die im Zusammenhang mit dem Rücktritt eines Teilnehmers entstehen. Bei Verträgen, die im Namen aller Teilnehmer vergeben wurden, zahlt der Rücktrittswillige Teilnehmer alle Vertragsänderungs- oder -kündigungskosten, die nur aufgrund der Rücktrittsentscheidung entstanden sind. Der finanzielle Gesamtbetrag eines rücktrittswilligen Teilnehmers einschließlich der der Vertragskündigungskosten wird jedoch seinen anteiligen Höchstbetrag für die finanzielle Beteiligung gemäß Abschnitt V (Kostenregelung - Deutschland 847 Mio Euro, bei 1 Euro = 1.19 US-Dollar) der Vereinbarung keinesfalls überschreiten.
- Falls ein Teilnehmer beschließt, sich sich nicht an einer nachfolgenden Projektphase zu beteiligen, ist keine Ausgleichzahlung erforderlich.
Man müsste jetzt wissen:
- wie sehen die vergebenen Verträge an die Industrie (z.B. EADS) aus,
- wie steht Italien (16,7 % Beteiligung) zu MEADS,
- und kann man vielleicht gemeinsam mit den USA die Grabrede formulieren?
Amüsant im Zusammenhang mit MEADS, in Israel fand vor einigen Tagen die "Multinational Ballistic Missile Defense Conference" statt. Der stellvertretende Inspekteur der deutschen Luftwaffe, General Manfred Lange, war ebenfalls ein Teilnehmer. Sein Vortrag lief unter dem Titel: "German Perspectives on Missile Defense". Eine Forderung war: Ein aktives Raketenabwehrsystem müsste vorangetrieben werden, dieses `Antreiben´ müsse auf der politischen Ebene stattfinden.










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