Wenn es nach dem Willen einer geheim tagenden Arbeitsgruppe der schwarz-gelben Bundesregierung geht, wird der Militärischer Abschirmdienst (MAD) der Bundeswehr zukünftig aufgelöst. So jedenfalls posaunte es der parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Bundestagsfraktion, Christian Ahrendt, am 23. November 2010 möglichst schnell und mit der Präzision sowie der Qualität eines politischen Berufsdilettanten in die Medien.
"Der MAD mit seinen 1300 Mitarbeitern verliere wegen der Aussetzung der Wehrpflicht und der Verkleinerung der Bundeswehr Bedeutung," sagte Ahrendt in den Medien. "Angesichts der zugespitzten Sicherheitslage müssen wir uns auf die zentralen Herausforderungen konzentrieren, anstatt ineffektive Dreifachstrukturen zu unterhalten," so Ahrendt weiter.
Wenn man Ahrendts FDP-Polit-Karriere betrachtet und solche medialen Schnellschüsse wahrnimmt, kann man nur noch zu einem Ergebnis gelangen: Nur die in Deutschland gesetzlich festgelegte Untergrenze verhindern die leistungsgerechte Bezahlung von Ahrendt. Und die gesetzlich festgelegte Untergrenze heißt: HARTZ IV.
Ahrend redet von "ineffektiven Dreifachstrukturen". Ahrendt faselt – er weiß überhaupt nicht wovon er redet. Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) sowie die zusätzlich 16 Landesämter für Verfassungsschutz (LfV), die in den jeweiligen Innenministerien der Länder aufgehängt sind, der Bundesnachrichtendienst (BND) und der Militärische Abschirmdienst (MAD) haben grundsätzlich völlig andere Aufgabenstellungen, auch wenn sich in gewissen geringfügigen Bereichen Überschneidungen oder Zusammenarbeit ergeben. Ahrendt sollte erst einmal seine Hausaufgaben machen und erstens Lesen, was diese drei Dienste überhaupt machen und wodurch Sie sich unterscheiden, sowie zweitens das Gelesene dann auch noch intellektuell durchdringen. Für beide offensichtlich zu Tage tretende Unterlassungen kann ich nur folgern: Fehlanzeige!
Was zudem die Aussetzung der Wehrpflicht und die Verkleinerung der Bundeswehr mit der angekündigten Auflösung des MAD und die Überführung der Mitarbeiter zum Verfassungsschutz – BfV oder LfV – oder zum BND zu tun hat, diese Äußerung Ahrends erschließt sich ebenso wenig wie seine vorherige Äußerung.
Ist es Ahrendt völlig entgangen, dass durch die Einstellung der Wehrpflicht die Bundeswehr nicht gänzlich aufgelöst wird und es jedes Jahr immer noch zigtausende Zeit- und Berufssoldaten sowie zukünftige Freiwillige geben wird, bei denen der MAD die gleichen und noch weitergehende Aufgaben wahrnehmen muss, wie bei den "üblichen" Wehrpflichtigen? Ist es Ahrendt völlig entgangen, dass der MAD bei bestimmten Planungs- und Abwehraufgaben mit militärischem Inhalt genau so weiterhin erforderlich ist und zukünftig vermutlich noch mehr benötigt wird als in den vergangenen Jahren?
Spinnen wir die praktische Umsetzung des erkennbaren politischen Dilettantismus hinsichtlich der angekündigten Auflösung des MAD nur mit zwei Fragen etwas weiter:
Werden alle Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des BfV oder der LfV also zukünftig gesetzlich verpflichtet ins Ausland zu gehen, um in Kriegs- und Krisengebieten die Aufgaben des dann aufgelösten MAD in sicherheitsrelevanten Angelegenheiten zu übernehmen?
Dies ist kaum anzunehmen. Allein die in vielen Bereichen katastrophale Abstimmung ziviler Behörden des Bundes oder der Länder untereinander betreffend den Afghanistan-Einsatz sowie die Weigerung der meisten Beamten in Kriegsgebieten – und dann auch noch im Ausland – tätig zu werden, belegen die Planungsfähigkeit der dafür politisch Verantwortlichen: 360-Grad-Verantwortung einfordern, jedoch Weitsicht und Handlungskompetenz bezüglich komplexer, interdependenter Zusammenhänge mit einem Radius von knapp über Null. Das zivil-militärische „Afghanistan-Ergebnis“ braucht keine Erklärung – es ist selbsterklärend. Kurz: Weitgehend gescheitert.
Oder glaubt ein Herr Ahrendt oder das geheim tagende Gremium der schwarz-gelben Koalition allen Ernstes wenn zu militärischen Sicherheitsbelangen die Beurteilung von Lage oder von gewissen Risiken erforderlich ist, dass zukünftig die Militärs den zivilen Mitarbeitern des BfV oder der LfV erst noch bei Adam und Eva beginnend bestimmte militärische Grundlagen und Kenntnisse zu vermitteln?
Das, was Ahrendt und Konsorten hier in einer politischen unkontrollierten Spontan-Ejakulation in den Medien abgeliefert haben, kann nur einen Namen tragen: Rohrkrepierer. Und für Rohrkrepierer gibt es nur eine "Best-of"-Möglichkeit: Entsorgen!
*Ralf R. Zielonka, Jahrgang 1957, ist freiberuflicher Berater für Strategie, Projektmanagement, Organisation und Business Development. Nach dem Studium der Chemie war er viele Jahre unter anderem für IT-Firmen auch international tätig. Seine sicherheitspolitischen Schwerpunkte sind aktuelle Fragestellungen zu den Themen Verteidigung, Homeland Security, internationale Sicherheit, Geo-Strategien sowie Energie- und Rohstoffversorgung. Er ist Reserveoffizier der Deutschen Bundeswehr und ehrenamtlich stellvertretender Landesvorsitzender Nordrhein-Westfalen im Verband der Reservisten der Deutschen Bundeswehr e.V. (VdRBw), dort verantwortlich für die Bereiche "Förderung Militärischer Fähigkeiten" (FMF) und "Mitgliederbetreuung".
Kontakt: http://bit.ly/Zielonka










Der für mich bis dato am meisten geschätzte Fakt 'GEOPOWERS' zu lesen, lag in der Nüchternheit und Professionalität der Beiträge mit all den relevanten Themen umzugehen und Persönliches auszulassen. Der vorgenannte Beitrag lässt diese Distanz schmerzlich missen, sollte doch der Autor wissen, dass oftmals gerade durch Abwesenheit von Qualifikation und "substanziierte Erfahrung" Politiker-Karieren geschmiedet werden. Oder was, spöttisch gefragt, zeichnet den Parlamentarischen Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Technologie Peter Hintze aus, als Koordinator der Bundesregierung für Luft- und Raumfahrt bezeichnet zu werden, wenn man von dem Studium der evangelischen Theologie absieht? Also, zurück zur Sachlichkeit, Bitte.
Stellungnahme zu Kommentar von "Gast" am 25. November 2010
Sehr geehrte(r) Dame / Herr,
der parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Bundestagsfraktion, Christian Ahrendt, der sich bezüglich der Auflösung des MAD und Zuordnung der MAD-Aufgaben zum Verfassungsschutz und/oder zum Bundesnachrichtendienst entsprechend in den Medien geäußert hat, läßt beim besten Willen nicht erkennen, dass er in solchen Sicherheitsbelangen von irgendeiner brauchbaren Kenntnis getrübt ist.
Auch sein von ihm veröffentlichter Lebenslauf und sein damit verbundener beruflicher Werdegang lässt keine Qualifikation erkennen, dass er substanziierte Erfahrung aus der Bundeswehr (augenscheinlich ungedient), aus dem Bundesnachachrichtendienst, aus dem MAD oder aus dem Verfassungsschutz vorzuweisen hat, um diesbezüglich überhaupt halbwegs qualifizierte, politische Aussagen treffen zu können.
Lebenslauf
(Quelle: http://www.christian-ahrendt.de/Lebenslauf/4231b997/index.html , Stand: 25.11.2010)
* geboren am 07. Mai 1963 in Lübeck
* verheiratet, 2 Töchter
Ausbildung
* 1984 Abitur an der Friedrich-List-Schule in Lübeck
* 1984-1990 Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Hamburg
* Seit 1994 Partner der Rechtsanwalts- und Steuerberatungskanzlei Ahrendt&Partner
* Fachanwalt für Insolvenzrecht und Steuerrecht
Politisch
* 2002 - Eintritt in die FDP
* 2003 - Stellvertretender Kreisvorsitzender der FDP Schwerin, Landesschatzmeister der FDP Mecklenburg-Vorpommern
* 2004 - Kreisvorsitzender der FDP Schwerin
* 2005 - Mitglied des Deutschen Bundestages
* 2007 - Landesvorsitzender der FDP Mecklenburg-Vorpommern
* 2009 - erneut Mitglied der FDP-Bundestagsfraktion
Soweit der Lebenslauf von Herrn Ahrendt.
Wenn Sie in Ihrem Kommentar darlegen »Da gibt es noch das Bundesamt für Verfassungsschutz, und der Bund ist für die Landesverteidigung zuständig« mag das Wort bzw. der Wortbestandteil "Bund" Ihnen möglicherweise oberflächlich als Laie etwas suggerieren, das rechtlich überhaupt nicht existiert und auch nicht existieren kann: Das Bundesamt für Verfassungsschutz ist NICHT für die Landesverteidigung zuständig, nicht einmal ansatzweise. Ich empfehle hier sich mit den entsprechenden Gesetzen und geeigneter Begleitliteratrur zu befassen.
Es gibt zudem im deutschen Recht das sogenannte Trennungsgebot. Dies besagt - vereinfacht dargestellt - beispielswese eine ganz klare Trennung zwischen innerer Sicherheit und äußerer Sicherheit, Trennung von Polizei und Geheimdiensten oder auch Trennung von Legislative, Judikative und Excekutive. Ich verweise hier auf die immer wieder und auch zu Recht hochkochenden Diskussionen über den Einsatz der Bundeswehr im Inneren. Die Grundlagen dafür sind im Grundgesetz festgelegt.
Der MAD befasst sich ausschließlich mit Themen der militärischen (äußeren) Sicherheit / Spionageabwehr innerhalb der Bundeswehr in den verschiedensten Ausprägungen, das Bundesamt für Verfassungsschutz gehört zum Geschäftsbereich des Bundesministerium des Inneren und der Bundesnachrichtendienst (BND) nimmt Aufgaben war zur Aufklärung und Gewinnung von Sachverhalten und Entwicklungen im Ausland war, die für die Bundesrepublik Deutschland möglicherweise Relevanz haben könnten. Dies soll genügen die sauber getrennten Aufgabenstellungen kurz und strukturiert darzustellen.
Ich möchte es Ihnen sogar noch verständlicher machen und nehmen wir die erste Variante:
Eine zukünftige Aufgabenwahrnemung von MAD-Aufgaben in einem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) für die Sicherheit innerhalb der Bundeswehr bedeutet die Wahrnehmung einer Aufgabe durch eine Behörde des Inneren für eine Behörde des Äußeren und zugleich den Einsatz der Beamtinnen und Beamten des BfV auch im Ausland. So einfach ist das. Denn es dürfte hinreichend bekannt sein, dass die Bundeswehr innerhalb ihrer Bündnisverpflichtungen auch seit Jahren im Ausland zu Land, Luft und See im Einsatz ist.
Bei der zweiten Variante, also einer zukünftigen Aufgabenwahrnehmung von MAD-Aufgaben innerhalb des BND, hieße dies rechtlich: Einsatz des Bundesnachrichtendienstes AUCH im Inneren. Denn die Bundeswehr ist bekanntlich nicht nur im Ausland innerhalb der Bündnisverpflichtungen tätig, sondern mit Masse im Inland. So "einfach" ist auch hier die Lage.
Wenn Variante eins oder Variante zwei politisch in Regierung und Opposition so gewünscht sind, braucht man lediglich "jede Menge Gesetze" zu ändern - qualifiziert (!), versteht sich, ohne dass die geänderten oder ggf. auch neuen Gesetze erst wieder vom Bundesverfassungsgericht beanstandet werden und dann erneut durch die politischen Tretmühlen müssen.
Dass Ihnen als normaler Leser das gültige, rechtliche Trennungsgebot möglicherweise nicht bekannt ist, kann man mit Verständnis begegegnen. Dass Herrn Ahrendt als Jurist dieser Sachverhalt jedoch nicht bekannt ist, wirft allenfalls ein ergänzendes Qualifikationsbild zusätzlich zu den bereits weiter oben festgestellten Defiziten.
Ihre Schlußfolgerung »... Richtig ist auch, das der MAD mit der Verkleinerung der BW an Bedeutung verliert und damit wohl auch verkleinert wird. ...« kann allenfalls als sehr vereinfachte Arithmetik betrachtet werden in dem Sinne: "xxx weniger Wehrpflichtige bedeuten yyy weniger Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen beim MAD". Weder Militär noch Sicherheit ist einfache Volksschulmathematik. Viele Trends und Entwicklungen in Deutschland, Europa und weltweit für voraussichtlich die nächsten fünf bis circa 20 Jahre deuten darauf hin, dass diverse Sicherheitsentwicklungen schwieriger und auch komplexer werden. Weshalb Prävention und Abwehr in sicherheitsrelevanten Bereichen innerhalb der Bundeswehr - wahrgenommen durch den MAD - daher weniger werden sollte, verschließt sich meinem Verständnis. Dennoch bin ich gerne bereit ein persönliches Gespräch zu solchen Wahrnehmungen auch mit Ihnen zu führen.
Mit freundlichen Grüßen
Ralf R. Zielonka
Die Auflösung des MAD und der Eingliederung dessen Mitarbeiter in BND und Verfassungsschutz bedeutet ja nur, dass die Aufgaben des MAD unter dem Dach von BND und Verfassungsschutz fortgeführt werden. Die Aufgaben von BND und Verfassungsschutz werden also um die des MAD erweitert. Eine Eingliederung der Mitarbeiter in die Landesämter für Verfassungsschutz wäre in der Tat abwegig, da die Länder nicht für die Landesverteidigung zuständig sind. Dies wurde aber auch nicht so gemeldet. Da gibt es noch das Bundesamt für Verfassungsschutz, und der Bund ist für die Landesverteidigung zuständig. Die BND arbeitet ohnehin schon im Ausland. Richtig ist auch, das der MAD mit der Verkleinerung der BW an Bedeutung verliert und damit wohl auch verkleinert wird. Und dann stellt sich eben doch die Frage, ob dieser als eigenständiger Geheimdienst fortbestehen sollte oder besser in größere und leistungsfähigere Strukturen integriert werden sollte. Aus meiner Sicht also keineswegs ein "Rohrkrepierer".
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