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Mächtiger Konsolidierungsbedarf

Der Verteidigungshaushalt und die Schuldenbremse

Es wird also gekürzt. Der Grund, die Konsolidierungserfordernis aus der neuen Schuldenregel. Eigentlich keine Überaschung, schon im Finanzplan des Bundes 2009 bis 2013 konnte man es lesen: "Der zukünftige Konsolidierungsbedarf beträgt nach derzeitigem Stand (also 2009) für das Jahr 2011 rd. 4,9 Mrd. EUR, für das Jahr 2012 rd. 11,1 Mrd. EUR und für das Jahr 2013 rd. 18,5 Mrd. EUR." Vergleicht man die Zahlen mit den Eckpunkten zur Aufstellung des Haushaltsentwurfs 2011 und dem Finanzplan bis 2014, versteht man diverse Erregungen also nicht mehr so ganz. Die Konsequenzen der Schuldenregel waren klar, Leidensdruck hat die Konsolidierung auf der Zeitachse nach vorne bewegt. Wie sehen die Folgen für den Einzelplan 14 aus?

Nach den Eckwerten den Bundeshaushalts 2010 und des Finanzplans 2009 bis 2013 konnte der Verteidigungsetat mit rund 31 Mrd. EUR rechnen. (Der GI rechnete im Bundeswehrplan 2010 mit etwas anderen Zahlen)
 

Kürzungen des Einzelplan 14 in Milliarden Euro

Bezugsdokument

Jahr 2011 Jahr 2012 Jahr 2013 Jahr 2014 Bemerkungen
Bundeswehrplan 2010 31,9 32,3  32,7 33,1  ab 2014 waren  + 400 Mio. p. A. gepl.
Finanzplan des Bundes 2009 bis 2013 31,1  31,1 31,1 (31,1)  

Kürzungen gem. Haushaltsentwurfs 2011
und dem Finanzplan bis 2014

         
durch gepl. Streitkräftereform 0 0 2,0  2,0   
durch Einsparungen im Verwaltungsbereich 0,6   1,1  1,3  1,3  
durch Globale Minderausgabe (anteilig)       5,6   
Kürzungen p.A.  0,6  1,1  3,3  3,3 (+)  (+) Anteil der Globalen Minderausgabe
Estimate Einzelplan 14 30,5  30,0  27,8  27,8 (max.) Kürzungsvolumen
8,3 Mrd.

Und wie gehts weiter? Das BMVg prüft jetzt bis Anfang September:

  • die Organisation und Zusammensetzung der Streitkräfte,
  • den Personalumfang der verschiedenen Statusgruppen,
  • die Folgen einer Reduzierung der Bundeswehr um bis zu 40.000 Berufs- u. Zeitsoldaten,
  • Möglichkeiten einer besseren Arbeitsteilung im Bündnis.

An der beschlossenen Verkürzung der Wehrpflicht auf 6 Monate wird derzeit festgehalten, erstmal.

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend wurde aber gebeten darzustellen, auch bis Anfang September, welche unmittelbaren Auswirkungen eine Veränderung der allgemeinen Wehrpflicht (Suspendierung) auf den Zivildienst und die unmittelbar vom Einsatz der Zivildienstleistenden profitierenden sozialen Infrastrukturen hätte. (2010 sind 645 Mio. EUR für den Zivildienst vorgesehen) 

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