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Neues Gesetz

Die Bundeswehrsoldaten opfern einen beträchtlichen Teil ihrer Gesundheit, dem soll nun Rechnung getragen werden. Ob alles so wird, wie der Gesetzgeber dies angekündigt hat, bleibt offen. Schon im Vorfeld hatte das Parlament über Beweislast und Schädigungsgrade gestritten. Die Kritik kam dabei aus der Koalition wie auch aus der Opposition. Elke Hoff, verteidigungspolitische Sprecherin der FDP-Fraktion, forderte beispielsweise die Umkehrung der Beweislast. „Im Zweifel für den betroffenen Soldaten.“ Wenn ein eigentlich gesunder Soldat nach einem Einsatz traumatisiert heimkehrt, sei die Sache eindeutig. Für Hoff ist ein Problem, dass viele Psychologen und Psychiater, die die Gutachten durchführen, keine Erfahrungen mit Kriegssituationen haben. „Die Bundeswehr muss in entsprechende Experten investieren.“ Es fehle immer noch an Akzeptanz für psychische Erkrankungen. Viele Parlamentarier befürchten auch, dass die Bundeswehr die Zahl so klein wie möglich halten möchte.

Die Bundeswehr selbst ging in der Vergangenheit nicht immer fürsorglich mit den Traumatisierten um. Es ist nicht die Regel, aber es kommt viel zu häufig vor, dass Soldaten krank entlassen werden, zum Teil ohne Therapie, ohne Krankenversicherung und ohne Chancen auf dem zivilen Arbeitsmarkt, kritisierte beispielsweise Timmermann-Levanas vom Vetranen Verband. Hier könnte nun das neue Einsatzversorgungs-Verbesserungsgesetz greifen und helfen: Ab 30 Prozent Schädigung haben Soldaten fortan einen Anspruch auf Weiterverwendung. Sie bekommen somit eine berufliche Perspektive bei der Bundeswehr, können eine Therapie machen oder eine weitere Ausbildung. Das gilt fuer alle, die seit dem Beginn der Auslandseinsaetze 1992 verwundet wurden.

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