Bundesinnenminister Dr. Thomas de Maizière und der Präsident des Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV), Heinz Fromm, kündigten bereits bei der Vorstellung des Verfassungsschutzberichtes am 21. Juni 2010 ein Programm an, das Personen im Einflussbereich gewaltbereiter islamistischer Gruppierungen Hilfestellungen zum Ausstieg aus Terrorismus und Fanatismus bieten würde. Das BfV war mit der Entwicklung und Betreuung des Angebots beauftragt und hat das Programm HATIF am 19. Juli gestartet. HATIF stellt einen Beitrag des BMI zum Maßnahmenkatalog der Bundesregierung gegen Extremismus und Gewalt dar.
HATIF (arab. „Telefon“) steht für „Heraus Aus Terrorismus und Islamistischem Fanatismus“. HATIF ist ein Unterstützungsprogramm für Personen, die sich aus einem Umfeld lösen wollen, in dem eine fanatische, Gewaltanwendung befürwortende Ideologie gepredigt und gelebt wird, die sich auf den Islam beruft. HATIF will diesem Personenkreis Perspektiven für ein selbstbestimmtes, legales Leben in unserer Gesellschaft aufzeigen und sie dabei unterstützen, dieses Ziel zu erreichen. HATIF richtet sich auch an Eltern, Familienangehörige und Freunde von Personen, die in den Einflussbereich von fanatischen islamistischen oder islamistischterroristischen Gruppen geraten sind. Vorrangiges Ziel von HATIF ist es, Gewalt im Namen des Islam zu verhindern. HATIF will dazu beizutragen, dass Muslime der Ausübung und Propagierung von ideologisierter Gewalt eine klare Absage erteilen.
HATIF gibt keine theologische Auslegung des Islam vor und will nicht zur Abkehr vom Islam bewegen. Religionsfreiheit ist ein durch die Verfassung geschütztes Grundrecht. Sie zu verteidigen ist auch eine originäre Aufgabe des BfV.
Erfahrene Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des BfV entwickeln in Gesprächen gemeinsam mit den Hilfesuchenden individuell auf diese zugeschnittene Wege aus der gewaltbefürwortenden Szene. Diese Maßnahmen können sowohl logistische als auch administrative Hilfen (Behördenkontakte, Vermittlung von schulischen oder beruflichen Qualifizierungsmaßnahmen, Ortswechsel) umfassen. Auf Wunsch werden externe Hilfs- und Unterstützungsangebote vermittelt. Im Fall einer Bedrohung durch Angehörige und Unterstützer der islamistischterroristischen Szene werden geeignete Maßnahmen ergriffen oder veranlasst.
Der zuständige Abteilungsleiter im BfV, Hans-Georg Engelke, erklärte zum Start des Programms: „Islamistischer Fanatismus und Terrorismus als Mittel zur Durchsetzung von ideologischen Zielen stehen in fundamentalem Widerspruch zur freiheitlichen demokratischen Rechtsordnung unseres Landes. Der Auftrag des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) umfasst auch Maßnahmen zur nachhaltigen Abwehr von Terrorismus und extremistischer Gewalt. Das BMI hat das BfV daher mit der Konzeption und Betreuung eines Programms beauftragt, das Personen bei der Loslösung aus gewaltbereiten islamistischen Strukturen unterstützt. HATIF soll somit einen Beitrag zur ganzheitlichen Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus leisten.“
HATIF ist unter der Telefonnummer 0221–792–6999 (auch türkisch- bzw. arabischsprachige Betreuung) und über HATIF@bfv.bund.de sowie www.verfassungsschutz.de erreichbar.








