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Vorermittlungen gemäß Wehrdisziplinarordnung abgeschlossen

Kein Dienstvergehen von Oberst i.G. Georg Klein festgestellt

Die Bundesanwaltschaft hat am 16. April 2010 das Ermittlungsverfahren gegen Oberst i.G. Klein wegen des Luftangriffs vom 4. September 2009 in der Nähe von Kunduz eingestellt, weil sein Handeln nach den maßgeblichen Kriterien des humanitären Konfliktvölkerrechts rechtmäßig war. Eine Strafbarkeit war daher sowohl nach den Vorschriften des Völkerstraf-gesetzbuches als auch des allgemeinen Strafrechts nicht gegeben.
Hierauf hat der Inspekteur des Heeres in seiner Eigenschaft als Einleitungsbehörde die zuständige Wehrdisziplinaranwaltschaft beauftragt, im Rahmen sachgleicher disziplinarer Vorermittlungen zu prüfen, ob das Handeln von Herrn Oberst i.G. Klein dienstrechtlich zu beanstanden sei.
Gegenstand der disziplinaren Prüfung war, ob Oberst i.G. Klein mit seinem Handeln im Rahmen der VN mandatierten ISAF Mission gegen die zum Ereigniszeitpunkt gültigen nationalen wie internationalen Einsatzregeln verstoßen hat.
Diese Vorermittlungen gemäß der Wehrdisziplinarordnung sind nunmehr abgeschlossen:
Anhaltspunkte für ein Dienstvergehen haben sich nicht ergeben.

Die Bundesanwaltschaft hat am 16. April 2010 das Ermittlungsverfahren gegen Oberst i.G. Klein wegen des Luftangriffs vom 4. September 2009 in der Nähe von Kunduz eingestellt, weil sein Handeln nach den maßgeblichen Kriterien des humanitären Konfliktvölkerrechts rechtmäßig war. Eine Strafbarkeit war daher sowohl nach den Vorschriften des Völkerstrafgesetzbuches als auch des allgemeinen Strafrechts nicht gegeben.
Hierauf hat der Inspekteur des Heeres in seiner Eigenschaft als Einleitungsbehörde die zuständige Wehrdisziplinaranwaltschaft beauftragt, im Rahmen sachgleicher disziplinarer Vorermittlungen zu prüfen, ob das Handeln von Herrn Oberst i.G. Klein dienstrechtlich zu beanstanden sei.
Gegenstand der disziplinaren Prüfung war, ob Oberst i.G. Klein mit seinem Handeln im Rahmen der VN mandatierten ISAF Mission gegen die zum Ereigniszeitpunkt gültigen nationalen wie internationalen Einsatzregeln verstoßen hat.
Diese Vorermittlungen gemäß der Wehrdisziplinarordnung sind nunmehr abgeschlossen:
Anhaltspunkte für ein Dienstvergehen haben sich nicht ergeben.

Weitere Artikel

  • Die Rechtsanwälte der Hinterbliebenen des Luftangriffs vom 4. September 2009 bei Kundus, Karim Popal, Bernhard Docke, Dr. Reiner Geulen, Dr. Remo Klinger sowie Wolfgang Kaleck, wollen gegen die Bundesrepublik Schadensersatzansprüche, insbesondere aus dem Staatshaftungsrechts geltend machen, da sich der Einsatz – jedenfalls rückblickend – als „unangemessen“ (und daher rechtswidrig) erweisen hätte.

  • Einen Begriff hat Verteidigungsminister Freiherr zu Guttenberg für die Informationspolitik des Verteidigungsressorts geschmiedet, der nicht mehr einholbar ist: TRANSPARENZ. Denkt man systemisch, muss der ihm auf die Füsse fallen.

    Betrachtet man das Feld der Meldungen und Kommentare nach der BILD-Bombe von gestern
    http://www.bild.de/BILD/politik/2009/11/26/bomben-video-kunduz-in-afghanistan/verschwieg -minister-jung-die-wahrheit-ueber-die_20bombardierung.html,

    muss man sich u.E. lagegerecht sortieren:

  • Gestern hat Verteidigungsminister Freiherr zu Guttenberg mit seiner Rede vor dem Deutschen Bundestag seine Beurteilung der Tanklastwagen-Bombardierung vom 6. November "korrigiert": Sie war militärisch eben nicht angemessen 

  • Die 49. Titelgeschichte des SPIEGEL zu den Folgen der Bombardierung zweier Tanklastzüge am 4./5. September 2009 spricht nach Lektüre der ersten 4 Absätze (S. 23) bereits für sich: Aus dem "Umfeld" des Ministers weiss er, dass der Minister Generalinspekteur Schneiderhan und Staatssekretär Wichert nach der BILD-Bombe vom 26. 11. 09 zunächst zweimal gefragt habe, ob es "noch mehr interne Berichte" gäbe. Beim dritten Anlauf "leugnen" beide wieder, und dann "entlässt er sie".

  • Eigentlich wollten wir in Ruhe die Woche mit einer neuen SAATEG-Geschichte beginnen, aber der Tanker/Kunduz-Vorfall hat am Wochende beachtliche Fahrt aufgenommen. Die Diskussion im ARD-"Presseclub" (So., 12.00 - 12.45) haben wir fast ganz verpennt. Wenn bei Anne Will oder bei Maybritt Illner ein Thema aufgegriffen wird, erhält es erst den wirklichen Ritterschlag für den Eintritt in die allgemeine deutsche Wirklichkeit; "die Bundeswehr" ist angekommen.