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„Sicherheit made in Germany“

Die Bedeutung des Rüstungsexports für Deutschland

Von Heinz Marzi, Geschäftsführer des Bundesverbandes der Deutschen Sicherheits- und Verteidigungsindustrie e.V.

Die sicherheitspolitische Verantwortung Deutschlands in der Welt ist gewachsen. Der Erfolg der deutschen Sicherheits- und Verteidigungsindustrie ist geprägt durch das Zusammenspiel von Hightech, Innovationsfähigkeit, Zuverlässigkeit und einer umfassenden Systemfähigkeit. Dieser Erfolg ist die Grundlage für eine aufgabengerechte Ausrüstung von Bundeswehr, Polizei und Rettungskräften in Deutschland. Er bedeutet zugleich die Sicherung von technologischer
Kompetenz und hochwertigen Arbeitsplätzen.

Auch die Bundesregierung erkennt dies an. Im Koalitionsvertrag heißt es dazu:
• „Eine leistungsfähige nationale wehrtechnische Industrie ist für Deutschland von hoher
sicherheitspolitischer und wirtschaftlicher Bedeutung.“
• „Die Sicherung technologischer Kompetenz und hochwertiger Arbeitsplätze in Deutschland
ist der Bundesregierung ein wichtiges Anliegen. Sie wird daher ressortübergreifende
Maßnahmen zur Erhaltung ausgewählter wehrtechnischer Kernfähigkeiten festlegen und
umsetzen.“

Anspruch und Wirklichkeit stehen allerdings zunehmend nicht mehr in einem vertretbaren Verhältnis. Die finanzielle Ausstattung spiegelt sich nicht mehr an den sicherheitspolitischenErfordernissen und gefährdet somit auch die industriellen wehrtechnischen Kernfähigkeiten. Die Sparvorschläge des Bundesministers der Verteidigung, zu Guttenberg, können dazu führen, dass wir einen bislang politisch und auch sachlich immer ausgeschlossenen Paradigmenwechsel in der deutschen Sicherheitspolitik vollziehen, nachdem zukünftig nicht mehr nach den sicherheitspolitischen Erfordernissen gehandelt sondern Sicherheitspolitik nach Kassenlage betrieben werden würde. Dies gilt es zu verhindern.

Mit einem zurückgehenden nationalen Budget werden für die deutsche wehrtechnische Industrie die Exporte ihrer Produkte zunehmend immer wichtiger und notwendiger. Jedem muss klar sein: Nur über den Erhalt der Kernfähigkeiten kann auch die eigenständige Systemfähigkeit der deutschen Industrie abgesichert werden. Und: Nur der Erhalt eigener wehrtechnischer Fähigkeiten garantiert auch der Bundeswehr eine auf Dauer qualitativ hochwertige Ausrüstung der eigenen Streitkräfte. Wird die Bundeswehr in der Zukunft nicht mehr auf eine nationale wehrtechnische industrielle Basis zurückgreifen können, werden zukünftige Beschaffungsvorhaben auf Dauer nicht nur teurer sondern zwangsläufig immer die technisch zweit- oder drittbeste Lösung darstellen. Und es kann in bestimmten Situationen die Liefersicherheit für unsere Bundeswehr beeinträchtigen.

Die Bedarfsdeckung über Kauflösungen aus dem Ausland zu betreiben, wird nicht dazu führen, dass qualitativ hochwertige Produkte zeitnaher als bislang zur Verfügung stehen werden, welche zugleich den hohen Anforderungen der Bundeswehr entsprechen. Die Sicherung einer wehrtechnischen industriellen Basis ist also nur über nationale Aufträge oder eben einer Verbesserung der Rüstungsexportmöglichkeiten zu erreichen. Für die Regierungen vieler – auch durchaus befreundeter und verbündeter Nationen – ist der Rüstungsexport integraler Bestandteil einer nationalen Gesamtstrategie in der sicherheitspolitische, wirtschaftliche und außenpolitische Interessen eng miteinander verwoben sind. So befinden sich im Gegensatz zu den in Deutschland privatwirtschaftlich organisierten  Unternehmen, viele Unternehmen unserer internationalen Wettbewerber ganz oder zumindest zum großen Teil im Staatsbesitz.

Damit können die internationalen Wettbewerber gegenüber der deutschen wehrtechnischen Industrie wirtschaftliche und politische Konditionen bieten, die die privatwirtschaftlich organisierten deutschen Unternehmen so meist nicht anbieten können. Die deutsche wehrtechnische Industrie ist also auf eine substanzielle Exportunterstützung durch die Amtsseite angewiesen. Hier ist die Zusammenarbeit zwischen Industrie und Regierung noch weiter auszubauen und deutlich zu verbessern. Richtigerweise erteilt die Bundesregierung Exportgenehmigungen nur, wenn strenge Auflagen und Kriterien erfüllt sind. Die Branche anerkennt und bekennt sich ausdrücklich zu den „Politischen Grundsätzen der Bundesregierung für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern“. Gleichwohl ist es für die Wettbewerbsfähigkeit unserer Industrie von entscheidender Bedeutung, dass Exportgenehmigungen möglichst zeitnah erteilt werden.

Deutschland und seine Industrie liefern im Übrigen nicht in Kriegs- und Krisengebiete, die wesentlichen Exportländer sind unsere Partner in der EU und in der NATO. Diese, heute gültigen und im europäischen Vergleich jedoch immer noch restriktiven Rüstungsexportbestimmungen sollten auf europäischer Ebene harmonisiert werden, um so zumindest auf annähernd vergleichbare Wettbewerbsbedingungen hinzuwirken („Level Playing Field“) und so europaweit hin zu einer verantwortungsvollen Exportpolitik zu kommen. Daher begrüßt die deutsche Sicherheits- und Verteidigungsindustrie den Teil der Koalitionsvereinbarung, in dem es heißt, „das Außenwirtschaftsrecht wird entschlackt, übersichtlicher gestaltet und es werden Vorschriften gestrichen, die deutsche Exporteure gegenüber ihren europäischen Konkurrenten benachteiligen.“

Nach beinahe einem Jahr in der Regierung, wird es nun Zeit, diesen Teil der Koalitionsvereinbarung einzufordern. Unser Erfolg hat eine einfache Formel: die deutsche wehrtechnische Industrie + Erhalt von wehrtechnischen Kernfähigkeiten + verstärkte Exportunterstützung durch die Amtsseite = der Erhalt hochwertiger Arbeitsplätze in Industrie und Forschung in Deutschland!

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