Der Themenbereich Deployability - Fähigkeit zum Aufmarsch - strategische und operativ/taktische Mobilität ist unterteilt in:
- [LuftTransport]
- [SeeTransport]
Aufgrund der Änderung der NATO-Strategie (beschlossen auf dem Washingtoner Gipfel am 23./25. April 1999) und den EU-Beschlüssen von Köln und Helsinki (siehe EU) sowie dem Beschluss des Bundeskabinetts zur Bundeswehr-Reform vom 14. Juni 2000 gilt, dass die Wahrscheinlichkeit eines politisch beschlossenen Einsatzes der Streitkräfte in der Zukunft an der südlichen Peripherie des Bündnisgebietes gegeben ist. Der Abdeckung dieses Risiko-Szenars mit den entsprechenden militärischen Fähigkeiten wird die höchste Priorität eingeräumt.
Weniger für Frankreich und England, insbesondere aber für Deutschland ist damit ein völlig neues Fähigkeitsprofil gefordert: die strategische Verlegefähigkeit, die Fähigkeit zum Aufmarsch (deployability). Sie hat nach dem (politisch entscheidenden) Eckpfeiler-Papier des Verteidigungsministers Scharping vom 1. Juni 2000 “erste Priorität” (Ziff. 48).
Für die Streitkräfte der NATO/EU-Staaten ist von den folgenden Einsatzoptionen auszugehen, auf die im weiteren immer wieder Bezug genommen wird:
- Option I: Verteidigung gegen Angriff auf die NATO (Art. 5 NATO-Vertrag)
- Option II: UN/WEU-Operation, Kriegseinsatz (Peace Enforcement)
- Option III: Evakuierungseinsatz von Zivilpersonen oder Truppenteilen
- Option IV: UN-Peacekeeping (Blauhelm-Einsatz)
- Option V: Humanitäre Hilfe, Katastrophenhilfe
Wesentliche Voraussetzung dafür ist die schnelle Verlegefähigkeit der militärischen Einheiten. dh. zunächst Transport-Systeme für den Luft- und Seetransport. Den europäischen NATO-Partnern (und insbesondere Deutschland) fehlen die Mittel dazu.
Diese Fähigkeit hat innerhalb der DCI der NATO höchste Priorität und ist bei ESDI die zentrale Voraussetzung für die Umsetzung des EU-Ratsbeschlusses von Helsinki (10./11. 12. 1999), spätestens 2003 50-60.000 Soldaten (nur Heer) innerhalb von 60 Tagen zu verlegen und ein Jahr im Kampfeinsatz zu halten.
Deutscher Anteil
Aus diesen Grössenangaben sind die erforderlichen Luft- und Seetransport-Fähigkeiten für EU-Einsätze abzuleiten. Nach dem offiziellen BMVg-Papier “Informationen zur konzeptionellen Neuausrichtung” (o. D., Juni 2000) übernimmt Deutschland einen Anteil von 20 %, d.h.
10-12.000 Soldaten (nur Heer).
In der “Zwischen-Bilanz” des BMVg (S. 10) vom Okt. 2000 ist die Höchstzahl genannt, mit der sich Deutschland beteiligen will: 18.000 Soldaten.
Frankreich und GrossBritannien haben derzeit ihre Anteile noch nicht beziffert. Der Weizsäcker-Bericht nennt die folgenden Grössen-Ordnungen für die gesamten Kräfte :
Frankreich: Fähigkeit zu zwei räumlich getrennten Operationen an der Peripherie und außerhalb Europas: 30.000 Soldaten + 5.000 oder 50.000 für grossen Konflikt.
GrossBritannien: Fähigkeiten für einen grossen regionalen Konflikt (hohe Intensität, kurze Dauer): eine Heeresdivision oder zwei mittlere Operationen (peace-keeping + Kriegsoperation, < 6 Monate): maximal je ein Brigade-Äquivalent (ca. 6-8000).
Im Eckwerte-Papier des Generalinspekteurs von Kirchbach (23. 5. 2000) gelten die folgenden Richtwerte:
“zur Unterstützung von Bündnispartnern im Rahmen der kollektiven Verteidigung: Kräfte in Stärke einer verstärkten mechanisierten Division.
im Rahmen der Konfliktverhütung und Krisenbewältigung: bis zu zwei Brigadeäquivalenten in jeweils 5 nahezu gleichen Kontingenten im Rotationsverfahren,
Insgesamt: Kräfte mit hoher Verfügbarkeit in Stärke von etwa 2 Divisionen.”
Verteidigungsminister Scharping hat mit Zustimmung des Bundeskabinetts am 14. Juni 2000 wie folgt entschieden (“Eckpfeiler”-Papier, s. 25):
“Die der NATO und der EU verbindlich zugesagten Streitkräfte müssen ohne Rückgriff auf Mobilmachung und Aufwuchs in der Lage sein, eine grosse Operation mit bis zu 50.000 Soldaten aller Teilstreitkräfte über einen Zeitraum von bis zu einem Jahr oder zwei mittlere Operationen mit jeweils bis zu 10.000 Soldaten über mehrere Jahre sowie jeweils parallel dazu mehrere kleine Operationen durchzuführen.”










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