I. Grundlagen
Deutschlands Platz in der Welt wird wesentlich bestimmt von unseren Interessen als starke Nation in der Mitte Europas und unserer internationalen Verantwortung für Frieden und Freiheit. Deutsche Sicherheitspolitik ist den Werten und Grundsätzen der freiheitlich
demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes und des Völkerrechts verpflichtet. Deutschland nimmt als gestaltendes Mitglied der internationalen Staatengemeinschaft seine Interessen wahr und setzt sich aktiv für eine bessere und sichere Welt ein. Wir wollen als verlässlicher Partner in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt dienen.
Streitkräfte sind unentbehrliches Instrument der Außen- und Sicherheitspolitik unseres Landes. Sie sind Grundlage unseres
Selbstbehauptungswillens und unserer Verteidigungsbereitschaft. Die Bundeswehr muss deshalb für die heutigen Aufgaben und die
voraussichtlichen künftigen Entwicklungen neu ausgerichtet werden. Die Verteidigungspolitischen Richtlinien beschreiben dafür den strategischen Rahmen, sie formulieren die sicherheitspolitischen Zielsetzungen und die langfristigen Interessen. Das daraus abgeleitete Fähigkeitsprofil reicht von der Landes- und Bündnisverteidigung im Rahmen der NATO über die Internationale Konfliktverhütung und Krisenbewältigung, Beiträge zum Heimatschutz, die Rettung und Evakuierung sowie Geiselbefreiung bis hin zur humanitären Hilfe im Ausland.
Die Bundeswehr muss auf die Wahrnehmung unterschiedlicher Einsatzaufgaben vorbereitet sein. Die strategischen Vorgaben der
Nordatlantischen Allianz und der Europäischen Union haben für die Bundeswehr der Zukunft Auswirkungen auf Aufgaben, Umfang, Struktur, Ausrüstung und Organisation. Da ein unmittelbarer konventioneller Angriff auf deutsches Staatsgebiet unwahrscheinlich geworden ist, sind die ausschließlich für diesen Fall früher vorgehaltenen Personalumfänge in der bisherigen Form entbehrlich geworden. Für eine angemessene Sicherheitsvorsorge bleibt die Fähigkeit zum Aufwuchs der Streitkräfte – auch bei Aussetzung der Verpflichtung zur Ableistung des Grundwehrdienstes – erhalten und die allgemeine Wehrpflicht im Grundgesetz verankert.
Die Neuausrichtung der Bundeswehr reicht über diese Legislatur hinaus. Die verfassungsrechtlich gebotene Einbindung des Deutschen Bundestages beim Einsatz von Streitkräften ist Grundlage deutscher Sicherheitspolitik. Unsere Bundeswehr hat deshalb Anspruch auf ein breites politisches Einvernehmen über den künftigen Umfang und eine verlässliche finanzielle Ausstattung.
II. Eckpunkte der Umsetzung
Wesentliche Bestimmungsgrößen für die Neuausrichtung der Bundeswehr sind die sich weltweit dynamisch verändernden sicherheitspolitischen Rahmenbedingungen. Wir brauchen eine Bundeswehr, die der Politik ein breites Spektrum an Handlungsoptionen eröffnet. Die demografische Entwicklung in Deutschland setzt dem künftigen Umfang der Bundeswehr natürliche Grenzen. Wir werden deshalb Strukturen aufbauen, für die dauerhaft qualifiziertes militärisches und ziviles Personal gewonnen werden kann. Wir wollen sicherstellen, dass die Bundeswehr von jungen Männern und Frauen weiterhin als attraktiver und geschätzter Arbeitgeber wahrgenommen wird.
1. Auf dieser Grundlage wird der zukünftige Bundeswehrumfang aus bis zu 185.000 Soldatinnen und Soldaten und 55.000 zivilen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bestehen. Die Streitkräfte setzen sich aus 170.000 Berufs- und Zeitsoldatinnen und -soldaten (einschließlich Reservistinnen und Reservisten) und aus einer Anzahl von 5.000 bis zu 15.000 Freiwillig Wehrdienstleistenden zusammen. Es werden rund 10.000 Soldatinnen und Soldaten zeitgleich durchhaltefähig für Einsätze verfügbar sein.
2. Die wertvollste Ressource der Bundeswehr ist das militärische und zivile Personal. Nur qualifizierte und motivierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter garantieren die Auftragserfüllung. Bei der Neuausrichtung der Bundeswehr stehen Personalbindung, Nachwuchsgewinnung und die Einrichtung attraktiver Arbeitsplätze im Vordergrund. Wir werden die Bildungs- und Qualifizierungslandschaft der Bundeswehr einer umfassenden Überprüfung unterziehen und zukunftsweisend gestalten. Aus-, Fort- und Weiterbildung von zivilem und militärischem Personal wie auch eine deutlich bessere Durchlässigkeit der Laufbahnen bilden die Grundpfeiler für eine gemeinsame Personal- und Führungskräfteentwicklung.
3. Die Bundesregierung wird die im personellen Bereich erforderlichen Maßnahmen zur Umsetzung der Strukturreform ergreifen und die notwendigen gesetzlichen und sonstigen Rahmenbedingungen einleiten (Reformbegleitprogramm).
4. Mit dem Freiwilligen Wehrdienst eröffnen wir jungen Menschen in der Bundeswehr eine neue Möglichkeit, unserem Land zu dienen.
5. Im Herbst dieses Jahres wird über ein neues Stationierungskonzept der Bundeswehr entschieden. Die Grundprinzipien werden Funktionalität, Kosten, Attraktivität sowie Präsenz in der Fläche sein.
6. Die Bundeswehr wird einen starken Beitrag zur umfassenden nationalen Sicherheitsvorsorge leisten und mit allen verantwortlichen staatlichen Institutionen und Kräften unseres Landes unter Beachtung der verfassungsrechtlich vorgegebenen Zuständigkeiten und Kompetenzen vorausschauend und ressortgemeinsam handeln. Sie braucht dazu auch zukünftig die Kenntnisse und Fertigkeiten sowie die Bereitschaft von Reservistinnen und Reservisten, die einen Beitrag für das Gemeinwohl leisten. Diese unterstützen die Bundeswehr insbesondere beim Aufbau neuer Fähigkeiten und stärken auch auf diese Weise den Schutz der Heimat. Territoriale Strukturen und nicht aktive Ergänzungstruppenteile leisten einen Beitrag zum regionalen Aufwuchs militärischer Fähigkeiten. Die Einbindung unserer Reservistinnen und Reservisten wird durch eine neue Reservistenkonzeption gewährleistet.
7. Die Aufwendungen für Verteidigung müssen im Einklang mit dem Auftrag der Bundeswehr und mit den anderen Verpflichtungen des Staates stehen. Die Bundeswehr braucht eine verlässliche und nachhaltige Finanzierungsgrundlage, die ein hinreichendes Planungsvertrauen gewährleistet. Ausreichende finanzielle Mittel werden bereitgestellt, um einsatzbereite und bündnisfähige Streitkräfte zu erhalten, die dem Stellenwert Deutschlands entsprechen.
8. Die Bundeswehr wird zukünftig nach dem einheitlichen Organisationsgrundsatz verfahren, fachliche und organisatorische Kompetenz auf allen Ebenen zusammenzuführen.
9. Die Organisation des Ministeriums wird in der Spitze aus dem Bundesminister der Verteidigung und zwei beamteten Staatssekretären sowie dem Generalinspekteur der Bundeswehr bestehen. Der Bundesminister wird in seiner Regierungsarbeit von zwei Parlamentarischen Staatssekretären unterstützt. Der Generalinspekteur ist der ranghöchste Soldat der Bundeswehr und ihr höchster militärischer Repräsentant. Zukünftig wird er truppendienstlicher Vorgesetzter aller Soldaten sein. Er ist der militärische Berater der Bundesregierung. Das Ministerium wird aus neun Abteilungen bestehen und rund 2.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter umfassen. Die Personalreduzierung wird sich auf alle Hierarchieebenen erstrecken. Die Abteilungsleiterinnen und Abteilungsleiter tragen Verantwortung auch für die ihnen zugeordneten Dienststellen, Ämter und Einrichtungen. Die Abteilungen werden soweit wie möglich mit zivilem und militärischem Personal besetzt. Die Inspekteure werden ihre Militärischen Organisationsbereiche zkünftig außerhalb des Ministeriums führen.
10. Die Streitkräfte werden aus fünf eng aufeinander abzustimmenden Militärischen Organisationsbereichen zusammengesetzt sein (Heer, Luftwaffe, Marine, Streitkräftebasis und Zentraler Sanitätsdienst).
11. Die Beschaffung von Ausrüstungsgegenständen für die Streitkräfte und die Angelegenheiten der Informationstechnik der Waffensysteme und Führungsunterstützung werden gebündelt. Hierzu wird im Bundesministerium der Verteidigung ein Gremium unter Hinzuziehung externen Sachverstandes eingerichtet, das den Rüstungs- und Nutzungsprozess sowie die Organisation zukunftsweisend ausrichtet. Zudem werden alle gegenwärtigen Beschaffungs- und Ausrüstungsvorhaben auf ihre Vereinbarkeit mit diesen Eckpunkten und dem priorisierten Fähigkeitsprofil der Streitkräfte überprüft.
12. Der Bau und Unterhalt militärischer Infrastruktur im In- und Ausland ist auch weiterhin von besonderer Bedeutung. Die Bundeswehr wird den Infrastruktur- und Dienstleistungsprozess insgesamt auf den Prüfstand stellen, um Organisation und Prozesse effizienter zu machen.
Als „Rückgrat für die Sicherheit und den Schutz Deutschlands und seiner Bürger“ sind die deutschen Streitkräfte „ein unentbehrliches Instrument der Außen- und Sicherheitspolitik unseres Landes“. So legen es die Verteidigungspolitischen Richtlinien (VPR) vom 18. Mai 2011 fest und unterstreichen: „Streitkräfte folgen in ihrem Selbstverständnis, ihrer Struktur, ihrem Umfang, ihren Fähigkeiten und ihrer Ausrüstung den sich wandelnden Zielen und Interessen der Sicherheitspolitik.“
Als „ineinandergreifende Aufgaben“ weisen die VPR der Bundeswehr ein breites Spektrum zu, das von der Landesverteidigung als
Bündnisverteidigung über internationale Konfliktverhütung und Krisenbewältigung bis zu Evakuierungsoperationen, Heimatschutz und humanitärer Hilfe im Ausland reicht. Für diese Aufgaben muss sich die Bundeswehr unter Berücksichtigung der finanziellen und demografischen Rahmenbedingungen neu aufstellen.
Die Streitkräfte als Ganzes
Die Aufteilung in die Organisationsbereiche Heer, Luftwaffe, Marine, Streitkräftebasis und Sanitätsdienst bleibt erhalten. Die Gesamtstärke der Streitkräfte sinkt von aktuell gut 220.000 Soldatinnen und Soldaten auf einen künftigen Gesamtumfang von bis zu 185.000. Diese Zielgröße setzt sich zusammen aus 170.000 Zeit- und Berufssoldaten inklusive Reservisten sowie auf 5.000 bis 15.000 Freiwillig Wehrdienstleistenden.
Die Bundeswehr bildet so ein gemeinsames, einheitliches Kräftedispositiv, allerdings mit jeweils unterschiedlichen Durchhaltefähigkeiten. Aus diesen Kräften sollen zeitgleich und durchhaltefähig rund 10.000 Soldaten für Einsätze verfügbar sein.
Das Heer
Die Landstreitkräfte der Bundeswehr verfügen künftig über drei Großverbände auf Divisionsebene. Derzeit sind es fünf. Die Anzahl der
Brigaden sinkt von elf auf acht. Aus dem Heeresamt in Köln werden neue Fachkommandos gebildet. Derzeit hat das Heer eine Stärke von circa
80.000 Soldaten.
Die Luftwaffe
Bei den Luftstreitkräften fällt die bisherige Führungsebene der Division weg. Stattdessen werden ein Kommando „Einsatzverbände“ und ein Kommando „Unterstützungsverbände“ aufgestellt. Jedes dieser Kommandos soll über zwei „Fähigkeitsbereiche“ verfügen. Derzeit umfasst die Luftwaffe knapp 38.000 Soldaten.
Die Marine
Ebenfalls gegliedert in „Fähigkeitsbereiche“ umfasst sie weiterhin zwei Einsatzflottillen, ein Marinefliegerkommando sowie Ausbildungs- und
Unterstützungselemente. Aktuell hat die Marine eine Stärke von knapp 17.000 Soldaten.
Die Streitkräftebasis
Sie bleibt der zentrale „Servicedienstleister“ der Streitkräfte in Deutschland und im Einsatz. Die Streitkräftebasis löst die bisherigen vier Wehrbereichskommandos auf. Aufgestellt werden drei Fähigkeitskommandos – je eines für Logistik, Führungsunterstützung und territoriale Aufgaben wie zum Beispiel die Hilfeleistung bei schweren Unglücksfällen in Deutschland. Gut 63.300 Soldaten dienen derzeit in der Streitkräftebasis.
Der Zentrale Sanitätsdienst
Er bleibt verantwortlich für die Gesundheit der Soldaten im In- und Ausland und fasst seine Einsatzkräfte unter einer einheitlichen Führung zusammen. Gleiches gilt für die regionalen Einrichtungen in Deutschland mit Ausnahme der Bundeswehrkrankenhäuser.
Reservisten
Engagierte ehemalige Soldaten bleiben laut VPR „unentbehrlicher und künftig noch wichtigerer Bestandteil der Bundeswehr“. Sie sollen die aktive Truppe auch im Einsatz verstärken und ihre zivilberuflichen und persönlichen Qualifikationen einbringen. Zudem bleiben sie als Staatsbürger mit Uniform wichtiger Mittler zwischen Bundeswehr und Gesellschaft. Eine neue Reservistenkonzeption ist angekündigt.
Standorte
Im Herbst soll über ein neues Stationierungskonzept entschieden werden. Seine Grundprinzipien werden Funktionalität, Kosten, Attraktivität und Präsenz in der Fläche sein.
Die Verwaltung
Die zivilen Mitarbeiter der Bundeswehr sind nicht Teil der Streitkräfte, jedoch in ihrer Anzahl von Umfang und Struktur der Streitkräfte abhängig. Rund 55.000 zivile Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen sollen künftig zur Bundeswehr gehören und die Streitkräfte unterstützen.










Sehr geehrte Herren,
vielen Dank für diese interessanten Informationen. Können Sie auch etwas über die zukünftige Struktur des Militärmusikdienstes sagen?
Viele Grüße
Norbert Groß
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